Das Glas zerbrechlich ist, sollte bekannt sein. Wer also eine Flasche Whisky verschickt, sollte diese gut verpacken, damit der gute Tropfen auch unbeschädigt sein Ziel erreicht. Die meisten Händler und Privatpersonen, die Whisky verschicken, sind sich dessen bewusst und verpacken ihre Ware nach menschlichem Ermessen ausreichend gut gegen äußere Einwirkungen. Doch ist gut auch gut genug? Nun ja, es gibt sicher keinen 100%-igen Schutz, und für alle anderen Fälle kann man eine Transportversicherung abschließen. Sollte man meinen. In Whiskyforen berichten User in der letzten Zeit jedoch über haarsträubende Erfahrungen mit dem Logistikunternehmen Deutsche Post DHL, das trotz guter Verpackung die Regulierung von Schäden kategorisch abzulehnen scheint und stattdessen pedantisch auf die geltenden AGB des Expressdienstleisters DHL hinweist. Hält man sich nicht peinlich genau daran, welchen Sinn macht dann der Abschluss einer Transportversicherung?
Stellen wir uns zunächst folgenden Fall vor (wie er auch in einem Forum dargestellt wurde):
Eine private Whiskysendung, bestehend aus einer Miniaturflasche und einer Flasche (70 cl) im Wert von 80 Euro, wird verpackt und DHL wird mit dem Versand beauftragt. Als Versandart wird ein ‘DHL Paket’ gewählt, bei dessen Verlust oder Beschädigung DHL nach eigenen Angaben auf der Webseite bis zu einer Summe von 500 Euro haftet. Das Paket und die Sicherung dessen Inhaltes bestand aus einer mehrlagigen Kartonage (Abmessung ca. 45 x 25 x 12,5 cm), in welche Flasche und Miniatur – jeweils mit mehreren Lagen Luftpolsterfolie ummantelt – hineingelegt wurden. Hohlräume im Karton wurden mit Styroporflocken aufgefüllt, bis sich die Flaschen im Karton nicht mehr bewegen konnten. Nach 6 Tagen kam die Sendung mit dem Aufkleber ‘Ihre Sendung wurde beschädigt’ wieder beim Absender an. Das Paket war etwa 5 cm flacher als bei der Übergabe an DHL und die große Flasche beschädigt. Ein Schadensanzeigeformular wurde ausgefüllt und das Paket zu einer Prüfung in eine Postfiliale gebracht. Der Angestellte verstand nicht, warum das Paket bei dieser augenscheinlichen Beschädigung nicht sofort durch DHL geprüft wurde. Das Paket wurde hierzu an DHL zurückgeschickt, von wo nach 17 Tagen folgende Antwort eintraf:
Die fachkundige Beurteilung ergab, dass die Sendung nicht AGB-konform verpackt war, da die von Ihnen verwendete Innenverpackung nicht ausreichend war. Für derart empfindliche Gegenstände ist eine ausreichende Dämmung unbedingt erforderlich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Fall keine Haftung übernehmen können.
Laut unseren AGB sind Paketsendungen so zu verpacken, dass sie vor Beschädigung geschützt sind. Näheres bestimmen die Versandbedingungen DHL PAKET NATIONAL/INTERNATIONAL.
Wagen wir also zunächst einen Blick in die AGB von DHL für den nationalen Paketversand, denn diese haben es für den Absender von Whiskyflaschen bei näheren Studium scheinbar in sich. Zu Beginn ist hier noch die Rede davon, dass man Sendungen in die ‘Obhut der DHL’ gibt. Der Duden umschreibt das Wort ‘Obhut’ als ‘fürsorglicher Schutz’, wonach der vertrauensvolle Kunde eigentlich davon ausgehen können sollte, dass Sendungen ausnahmslos pfleglich und vorsichtig behandelt werden.
Hinzu kommen Verweise auf die Broschüre ‘Transportversicherung‘, die ‘Liste der zulässigen Inhalte‘ sowie die ‘Versandbedingungen DHL PAKET NATIONAL und INTERNATIONAL‘. In den AGB steht also beispielsweise:
§2 Vertragsabschluss; Ausschluss von Leistungen (Verbotsgut)
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind: […]
7. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten […] im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten.§3 Rechte und Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) des Absenders
(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn sie im Verzeichnis ‘Leistungen und Preise’ oder in einer Einzelvereinbarung vorgesehen sind und in der dort festgelegten Form erfolgen (‘Vorausverfügungen’) […](3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt von DHL […] mit der Haftung oder Versicherung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
(4) […] Der Absender wird die Sendung so verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt ist […]. Näheres bestimmen die ‘Versandbedingungen DHL PAKET NATIONAL und INTERNATIONAL’ […]
§6 Haftung
(1) DHL haftet für Schäden, […] die sie […] vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen […]§7 Versicherung
(3) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 2 Abs.2 enthalten;
2. Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt;
3. Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender verursacht worden sind […]
Die ‘Versandbedingungen DHL PAKET NATIONAL und INTERNATIONAL’ geben darüber hinaus noch folgende Informationen zum Thema sicherer und versicherter Transport von Sendungen durch DHL:
§3.1 Vertragsbedingungen; Grundsätzliches
(3) Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DHL PAKET und der Deutschen Post PAKET INTERNATIONAL darf die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des verpackten Gutes zulassen. Verwenden Sie daher nur neutrale Kartonagen und Verschließmittel. Eine Kennzeichnung der Verpackung mit dem verpackten Gut, z.B. durch eine Produktabbildung oder ein auffälliges Etikett oder eine Kennzeichnung der Verpackung oder des Klebebandes mit dem Firmennamen ist nicht zugelassen […]§3.2 Vertragsbedingungen; Sichere Verpackung
(1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck, Stoß, Vibration und Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein. Wenn erforderlich, ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern […](5) Für Wein, Sekt, Bier, Mineralwasser und Spirituosen in Glasflaschen, Ton- oder Steinzeugflaschen oder sonstigen zerbrechlichen oder druckempfindlichen Gefäßen sind am Markt erhältliche Versandverpackungen, die mit dem DHL Prüfzeichen und einer DHL Prüfnummer (DHL zertifizierte Flaschenversandverpackung) gekennzeichnet sind, zu verwenden. Für den Versand einzelner Flaschen bietet DHL das Produkt PACKSET F an.
(6) Die Verschlüsse von Flüssigkeitsverpackungen müssen auch in Seiten- oder Kopflage eine ausreichende Dichtigkeit aufweisen. Schraubverschlüsse und -kappen sind mit dem von den Herstellern empfohlenen Drehmoment anzuziehen […]
Schaut man zudem, wie von DHL gefordert, in die Broschüre ‘Transportversicherung’, steht dort im Kleingedruckten noch folgendes:
Die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken den Versand bestimmter besonders schadenträchtiger Güter. Ein Verstoß gegen diese Beschränkung hat notwendig den Ausschluss jeglicher Haftung und Versicherung zur Folge, d. h., es wird im Schadensfall für derartige Sendungen keinerlei Ersatz geleistet.
Fassen wir also einmal die für den Versand von Whisky relevanten Informationen in Bezug auf eine Versicherung gegen Beschädigung zusammen…
Whisky wird in Glasflaschen aufbewahrt und gelegentlich auch versendet. Diese sind für den Hausgebrauch zwar recht stabil, sollten aber für den Versand selbstverständlich ausreichend gesichert werden. Egal wie fürsorglich eine Verpackung vom Absender aufgebaut ist, DHL weist jedwede Verantwortung für beschädigte Flaschen von sich, solange diese nicht mit vom Unternehmen zertifizierten Verpackungen verschickt wurden. Auch gut gemeinte Hinweise auf der Verpackung wie ‘Vorsicht: Zerbrechlich!’ oder ‘Oben ↑’ sind sinn- und wirkungslos, wenn die Pakete in Paketzentren maschinell weitergeleitet werden. Auch Paket- und Postboten müssen sich daran entsprechend den AGB nicht orientieren, solange diese Leistung nicht vereinbart und bezahlt ist – aber es wäre schon wünschenswert.
Erschwerend kommt beim Versand von Sammlerstücken hinzu, dass diese im Verlustfall nach Ermessen des Sachbearbeiters als Unikate bzw. als sonstige Kostbarkeiten bewertet werden können. Dieser Fall wird auch in einem der Foren geschildert. Hier ist neben der Verwendung einer korrekten und anerkannten Verpackung – die man im Übrigen praktischerweise im Webshop von DHL käuflich erwerben kann – eine erweiterte Transportversicherung abzuschließen, die den Wert der versendeten Flasche bei Verlust durch Beschädigung decken kann. Den Passus über ‘Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten’ als Verbotsgüter gibt es im Übrigen in den AGB für den internationalen Paketversand nicht.
Miniaturflaschen stellen ein besonderes Problem dar, denn hier deckt bei den allgemein gebräuchlichen Versandmethoden eines Privatverkaufs zwischen Maltheads, bei dem Samples durch 2-3 Lagen Luftpolsterfolie geschützt in einem flachen Faltkarton gelegt werden, ebenfalls keine Transportversicherung einen möglichen Schaden. Entsprechend Hinweisen und Tipps zum korrekten Verpacken auf einer der DHL-Webseiten muss die Innenverpackung – also der Teil der Verpackung, der den Inhalt des Paketes in der Verpackung fixieren und polstern soll – bei allen Glasflaschen mindestens 5 cm dick sein. Dementsprechend müssen die Abmessungen der Außenverpackung (= Karton) gewählt werden.
Hinzu kommt für den Versand von Privat an Privat, dass man auch bei Verlust der Sendung und nachfolgenden Erstattungsforderungen nachweisen können muss, welchen Wert die versendete Ware hatte. Doch oft lässt sich leider nicht lückenlos dokumentieren, welcher Wert auf Reisen geschickt wurde. Das gilt insbesondere für Flaschenteilungen, die meist informell durchgeführt werden und bei denen auch ein Zahlungsnachweis oft nicht brauchbar ist. Auf eine Transportversicherung kann man hier wahrscheinlich nur bauen, wenn man eine Rechnung vorlegen kann, deren Kopie am Besten noch Teil der Sendung ist.
Aber… was denken sich Versandfirmen wie DHL eigentlich bei der ganzen Geschichte mit den unsicheren Versicherungen in Bezug auf den Versand von Whisky oder anderen Spirituosen?
Vom geschäftlichen Standpunkt aus gesehen sind die strikten AGB der meisten Versandfirmen ja verständlich. Man will eben Streitereien vermeiden, bei denen es am Ende nur um die Qualität der Verpackung geht. Punkt.
Nur verstehe ich im konkreten Fall von DHL fünf Punkte so rein gar nicht:
- Warum sehen auch objektiv als gut geschützt zu bewertende Sendungen manchmal aus, als ob man sie von einem Hochhaus vor einen fahrenden Lastwagen geworfen hätte (ok, ich übertreibe hier vielleicht ein wenig…)? In den AGB von DHL ist schließlich die Rede davon, dass man Sendungen in die Obhut der DHL gibt. Wenn ich mein Kind tagtäglich in die Obhut eines Pädagogen gebe, wäre ich durchaus überrascht und wenig erfreut zu erfahren, dass dieser gelegentlich versucht mein Kind zu erwürgen. Tut er natürlich nicht, weil er weiß, wie man sich korrekt verhält. Als Kunde muss man bei groben Beschädigungen an einer Sendung offenbar davon ausgehen, dass für DHL arbeitende Menschen oder Maschinen sich der versprochenen Obhut nicht bewusst sind oder gar nicht in der Lage sind, eine Sendung angemessen zu behandeln.
- Auf den Webseiten von DHL finden sich keinerlei direkt im Zusammenhang mit der Sendungsbeauftragung stehende Hinweise auf die Pflichten eines Versenders beim Verpacken einer Sendung. Vielmehr werden Aussagen wie ‘Bei Verlust oder Beschädigung erstatten wir Ihnen die Kosten bis 500 EUR’ ohne weiteren Kommentar oder Verweis auf mögliche Einschränkungen präsentiert. Das geht schon irgendwo hart in Richtung Irreführung des Verbrauchers.
- Das von DHL für den Versand von Glasflaschen anerkannte Packset Größe F hat Abmessungen von 38 x 12 x 12 cm und besteht lediglich aus zwei miteinander verbundenen, stabilen Kartons. Auf Bildern im Onlineshop von DHL (siehe oben) ist zudem eine Weinflasche zu sehen, die ohne jegliche Polsterung in diesem Doppelkarton liegt. Auch die Produktbeschreibung erwähnt eine solche Polsterung nicht als notwendig. Gibt es Beweise dafür, dass eine solche Verpackung mechanische Belastungen eines Versands unbeschadeter übersteht als ein normaler Karton, der für die von DHL vorgeschlagene 5 cm Polsterung Platz lässt? Die gleiche Frage stellt sich für die ebenfalls anerkannten Flaschenverpackungen mit Inlay.
- Selbst wenn ich mich als Versender von Whisky peinlich genau an alle Versandbedingungen und die AGB halte, ist ein Versicherungsschutz scheinbar immer noch nicht garantiert, solange ein Sachbearbeiter bewertet, dass es sich beim Inhalt einer Sendung nicht um ein Verbrauchsgut sondern um ein vermeintlich kostbares Sammlerobjekt handelt. Wie will aber ein Sachbearbeiter beurteilen, ob ich eine Flasche öffne oder nur als Deko benutzte?
- Warum ist §6 Absatz 1 in den AGB enthalten? Das kann nur formal-rechtliche Gründe haben, denn ein Kunde würde ein solches Fehlverhalten nie nachweisen können. Genauso wenig würde DHL als Firma mit Weltruf das jemals einräumen. Oder liege ich da falsch?
So, jetzt habe ich sehr viel auf DHL rumgehackt. Das geschah wohlgemerkt alleine auf Grundlage der in den Whiskyforen geposteten Erfahrungen. Meine eigenen Erfahrungen in Sachen Beschädigung beschränken sich auf eine Sendung mit einer Sampleflasche, dessen Inhalt glücklicherweise wesentlich besser aussah als die Verpackung (siehe Titelbild). Möglicherweise war es nur ein Zufall, dass dieses innen gut gepolsterte Päckchen – wohlgemerkt als mein einziger ‘Schadensfall’ unter dutzenden empfangener Sendungen – sich in der Obhut der DHL befunden hat.
Man muss man jedoch auch festhalten, dass sich die AGB der verschiedenen Logistikanbieter – GLS, DPD, FedEX, Hermes oder wie sie alle heißen mögen – in den wesentlichen Punkten nicht von den Aussagen unterscheiden, die ich oben zitiert habe. Der kleine, aber feine Unterschied scheint jedoch in der Auslegung dieser Aussagen zu liegen. Wie kulant verhält sich eine Firma im Schadensfall entgegen dieser Aussagen gegenüber dem Kunden? Den Posts in den Foren nach zu urteilen, gibt es dort sogar große Unterschiede. So wird häufig berichtet, dass Hermes bei Schäden an sorgfältig verpackten Sendungen durchaus Schadensersatz leistet. Ob das jetzt allerdings häufiger vorkommt als bei DHL, kann ich statistisch nicht belegen. Ich weiß nur, dass Sendungen mit Hermes mehrere Tage länger unterwegs sind als die meisten anderen.
Die entscheidende Frage für den Whisky versendenden bzw. empfangenden Bürger wird also sein:
Lebe ich lieber schnell und risikoreich oder vermeintlich sicher und langsam?
Anmerkung: Ich bin kein Jurist. Die zuvor getroffenen Aussagen basieren auf gesundem Menschenverstand und sind nicht rechtlich bindend.
Es ist noch schlimmer: Ich hatte zwei Flaschen Cognac (0,75 Liter, also exakt Weinflaschen-Form) in DHL-zertifiziertem Spezialkarton der Firma Hochhaus verschickt. Ein ging zu Bruch. Reaktion: Ich hätte eben falsch verpackt. Einspruch von mir. Antwort: falsch verpackt. Widerspruch. Antwort: Teilen Sie uns die Prüfnummer des Kartons mit. Ich sende Fotos meiner Spezialkartons. Antwort: endgültige Ablehnung, denn Spirituosen sind nicht zu versenden.
Auszug aus den AGB von DHL:” (5) Für Wein, Sekt und Spirituosen in Glasflaschen und Ton oder Steinzeugkrügen sind generell Versandverpackungen, die mit dem DHL Prüfzeichen „certified by DHL PACKAGING- SERVICE“ und einer DHL Prüfnummer (postanerkannte Flaschenversandverpackungen) gekennzeichnet sind, zu verwenden. Für den Versand einzelner Flaschen bietet DHL das Produkt PACKSET F an.”
Das bedeutet, der Verkauf der Packsets ist Betrug, denn es wird Versicherungsschutz vorgegaukelt.
Hmm… wäre diese endgültige Ablehnung bei den geltenden AGBs nicht ein Fall für einen Anwalt? Damit man ein für alle Mal Klarheit schaffen kann.
Wie auch immer, es gibt ja Gott sein Dank Alternativen zu Post/DHL…
Und dem Vernehmen nach sind die auch kulanter, wenn es um berechtigte Schadensmeldungen geht.
ich danke ihnen für den interessanten Artikel. Natürlich sollte man so etwas immer versichert verschicken. Bei Whiskies mit einem Wert über 500€ wird es allerdings schwierig.
Beste Grüße,
Manuel